Impressumspflicht auch für Facebook-Seiten
Kategorie: Allgemein, KundenDas eine Homepage ein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum beinhalten muss, ist nach einigen Abmahnwellen inzwischen recht gut bekannt. Immer mehr Unternehmen, Organisationen und Vereine betreiben aber neben der Homepage auch eine Facebook-Seite, die nicht rein privat zu nennen ist. Ein Gericht stellte jetzt klar: Alle notwendigen Pflichtangaben müssen auch hier leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden! (Landgericht Aschaffenburg/Aktenzeichen 2 HK O 54/11)
Das ist aber nicht alles. Das Gericht ist außerdem der Meinung, dass die Bezeichung »Info« für die Impressumsseite nicht ausreichend klar auf den Inhalt hinweist, sie muss »Kontakt« oder eben »Impressum« heißen. Solche Seiten sind aber von Facebook bisher gar nicht vorgesehen. Das ist mehr als ärgerlich, riskiert man doch eine kostspielige Abmahnung durch Konkurrenten oder geschäftstüchtige Anwaltskanzleien.
Abhilfe verspricht hier das Internetportal
eRecht24, dass schon seit Jahren Tipps rund um das Internetrecht veröffentlicht. Hier wird erklärt, wie man eine Impressumsseite in Facebook integriert. Ein Impressums-Generator ist ebenfalls kostenlos nutzbar, der je nach Organisationsform des Seitenbetreibers ein fachlich korrektes Impressum generiert. Ein Beispiel für ein gesetzeskonformes Impressum finden Sie auf der Facebook-Seite unseres Veranstaltungsmagazins
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