08.12.2011 13:31

Impressumspflicht auch für Facebook-Seiten

Kategorie: Allgemein, Kunden
Nach dem Hickhack um den »Gefällt-mir-Button« auf Homepages begeben sich nun die Betreiber von Facebook-Seiten auf unsicheres Terrain.

Das eine Homepage ein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum beinhalten muss, ist nach einigen Abmahnwellen inzwischen recht gut bekannt. Immer mehr Unternehmen, Organisationen und Vereine betreiben aber neben der Homepage auch eine Facebook-Seite, die nicht rein privat zu nennen ist. Ein Gericht stellte jetzt klar: Alle notwendigen Pflichtangaben müssen auch hier leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden! (Landgericht Aschaffenburg/Aktenzeichen 2 HK O 54/11)

Das ist aber nicht alles. Das Gericht ist außerdem der Meinung, dass die Bezeichung »Info« für die Impressumsseite nicht ausreichend klar auf den Inhalt hinweist, sie muss »Kontakt« oder eben »Impressum« heißen. Solche Seiten sind aber von Facebook bisher gar nicht vorgesehen. Das ist mehr als ärgerlich, riskiert man doch eine kostspielige Abmahnung durch Konkurrenten oder geschäftstüchtige Anwaltskanzleien.

Abhilfe verspricht hier das Internetportal Opens external link in new windoweRecht24, dass schon seit Jahren Tipps rund um das Internetrecht veröffentlicht. Hier wird erklärt, wie man eine Impressumsseite in Facebook integriert. Ein Impressums-Generator ist ebenfalls kostenlos nutzbar, der je nach Organisa­tionsform des Seitenbetreibers ein fachlich korrektes Impressum generiert. Ein Beispiel für ein gesetzeskonfor­mes Impressum finden Sie auf der Face­book-Seite unseres Veranstaltungs­magazins Opens external link in new window»Insider Aktuell.«